MietNRW
Die Spezial-Software zur Beantragung von Fördermitteln für Mietwohnraumförderung nach Nrn. 2-4 WFB NRW.
Zusatzmodul für Bewilligungsbehörden
Die Spezial-Software zur Prüfung der eingereichten Förderanträge für Mietwohnraumförderung in NRW und zur Weiterbearbeitung bis zur Erstellung der Förderzusage.
"MietNRW ist entwickelt worden als eine Programmsammlung für die qualifizierte Kundenberatung zur Baufinanzierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die mit Fördermittel nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB) finanziert werden. Daneben können auch nicht geförderte Einheiten bzw. Gewerbe-Einheiten eingebunden werden. Die Wohnungen können auch als Mieteinfamilienhaus oder Gruppenwohnung geplant werden."
Ein Schwerpunkt ist die detaillierte Erfassung der Einheiten mit allen ihren Merkmalen. In Abhängigkeit von den eingetragenen Merkmalen werden die Fördermittel berechnet und bei geförderten Einheiten auch die Bewilligungsmiete ermittelt.
Zur Finanzierung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- keine Fördermittel (freifinanziert als Wohneinheit)
- keine Fördermittel (freifinanziert als Gewerbeeinheit)
- Förderung für Einkommensgruppe A
- Förderung für Einkommensgruppe B
- Förderung für Einkommensgruppe A mit Ersatzwohnung
Als Nutzungsvarianten kann gewählt werden:
- Gewerbeeinheit
- frei finanzierte Wohnung
- geförderte Wohnung als Mietwohnung, Miet-Einfamilienhaus, Appartement einer Gruppenwohnung oder Gemeinschaftsraum
Die Einhaltung der Fördervorschriften, wie z. B. der Bewilligungsmieten, werden programmseitig überwacht.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die Ausgaben (inkl. Bewirtschaftung) den Einnahmen gegenüber gestellt, auch nach den Kriterien der Bonitätsprüfung für den Förderantrag.
Detailliert wird zusätzlich für jede (Finanzierungs-)Gruppe eine separate Teilwirtschaftlichkeitsberechnung erstellt.
15. Februar 2023
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat am 15.02.2023 die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Sie gelten für alle Förderanträge, die ab dem 15.02.2023 eingereicht werden.
Davor eingereichte, noch nicht bewilligte Förderanträge können auf Antrag noch nach den WFB 2022 bewilligt werden.
Das jährliche Fördervolumen für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW ist auf 1,6 Mio. € erhöht worden.
Das Budget für die Förderung von Mietwohnungen beträgt in diesem Jahr 850 Mio. Euro zzgl. 250 Mio. Euro für Maßnahmen im Rahmen der Quartiersentwicklung und 150 Mio. Euro zur Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende.
Das ist neu in den WFB
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