MietNRW

(Icon MietNRW)

MietNRW

Die Spezial-Software zur Beantragung von Fördermitteln für Mietwohnraumförderung nach Nrn. 2-4 WFB NRW.

Zusatzmodul für Bewilligungsbehörden

Die Spezial-Software zur Prüfung der eingereichten Förderanträge für Mietwohnraumförderung in NRW und zur Weiterbearbeitung im Rahmen der Antragsbearbeitung.


"MietNRW ist entwickelt worden als eine Programmsammlung für die qualifizierte Kundenberatung zur Baufinanzierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die mit Fördermitteln nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB) finanziert werden. Daneben können auch nicht geförderte Einheiten bzw. Gewerbe-Einheiten eingebunden werden. Die Wohnungen können auch als Mieteinfamilienhäuser oder Gruppenwohnung geplant werden."


Programm-Merkmale sind u. a

  • automatische Ermittlung der Grunddarlehen für Einkommensgruppe A und/oder B
  • automatische Ermittlung und Berechnung der Zusatzdarlehen
  • Berechnung der höchstzulässigen Bewilligungsmieten je Einkommensgruppe (im Rahmen der zulässigen Ab- und Zuschläge)
  • Berechnung der möglichen Tilgungsnachlässe
  • Ermittlung der Mindest-Eigenleistung
  • Kosten-Kalkulation und -Verteilung bis auf einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten, auch für komplexere Bau-Objekte
  • Erstellung der Teil- und Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Ermittlung der sog. "Kapitaldienstfähigkeit" nach den Kriterien der NRW.BANK (Seite 8 des Förderantrags)
  • Aufstellung der Belastung in den ersten 40 Jahren
  • Ausdruck des vollständig ausgefüllten Förderantrages nebst vorgeschriebenen Anlagen
  • Ausdruck sämtlicher Berechnungen auch als Beratungsergebnisse zur Weitergabe an Kunden, Bank etc.
  • weitere Berechnungsprogramme wie Honorar-Berechnung nach HOAI, Ertragswert-Berechnung und Zinsberechnungen
  • Hinweis: Die Förderbausteine für Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende (Nr. 6 WFB, ehemals SWB) und die von Pflegewohnplätzen für Menschen mit Behinderungen (Nr. 7 WFB, ehemals BWB) sind nicht eingearbeitet!

MietNRW


MietNRW beinhaltet verschiedene Programmbereiche mit Berechnungsroutinen, die aufeinander abgestimmt sind. Das Modul BERECHNEN bildet die Rechengrundlage. Dort werden die Angaben zum Objekt (Lage, Größe etc.) und zu den Merkmalen jeder einzelnen Einheit gemacht, z.B. bestimmte Zweckbindungen oder Ausstattungen oder die Auslegung als Gruppenwohnung, Miet-Einfamilienhaus oder Gewerbeeinheit. Weiterhin werden Angaben zu den Kosten und der Finanzierung erwartet, damit eine Lasten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgen kann.
MietNRW-Einheit
Einheiten-Merkmale

Ein Schwerpunkt ist die detaillierte Erfassung der Einheiten mit allen ihren Merkmalen. In Abhängigkeit von den eingetragenen Merkmalen werden die Fördermittel berechnet und bei geförderten Einheiten auch die Bewilligungsmiete ermittelt.  

Zur Finanzierung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- keine Fördermittel (freifinanziert als Wohneinheit)
- keine Fördermittel (freifinanziert als Gewerbeeinheit)
- Förderung für Einkommensgruppe A
- Förderung für Einkommensgruppe B
- Förderung für Einkommensgruppe A mit Ersatzwohnung

Als Nutzungsvarianten können gewählt werden:
- Gewerbeeinheit
- frei finanzierte Wohnung
- geförderte Wohnung als Mietwohnung, Miet-Einfamilienhaus, Appartement einer Gruppenwohnung oder Gemeinschaftsraum

MietNRW-Miete
Miete / Wirtschaftlichkeit

Die Einhaltung der Fördervorschriften, wie z. B. der Bewilligungsmieten, werden programmseitig überwacht.

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die Ausgaben (inkl. Bewirtschaftung) den Einnahmen gegenüber gestellt, auch nach den Regeln zur Feststellung der sog. "Kapitaldienstfähigkeit" im Förderantrag auf Seite 8.

Detailliert wird zusätzlich für jede (Finanzierungs-)Gruppe eine separate Teilwirtschaftlichkeitsberechnung erstellt.

News

04. März 2024

FRL öff Wohnen NRW 2024

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2024 (ehemals WFB) veröffentlicht

Heute endlich hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die neuen Förderbestimmungen veröffentlicht. Sie gelten für alle Förderanträge, die ab dem 01. März 2024 eingereicht werden.
Davor eingereichte, noch nicht bewilligte Förderanträge können auf Antrag noch nach den WFB 2023 bewilligt werden.
Mit einem neuen Namen versehen, beinhaltet die "Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024)" jetzt die alten Wohnraumförderbestimmungen (WFB), die Richtlinie zur Förderung von Modernisierung von Wohnraum im Land NRW (RL Mod) und die Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land NRW (BEB). So gibt es künftig nur noch ein Regelwerk, in dem das gesamte Förderangebot des Landes für den Bereich "Wohnen" zu finden ist.
Das jährliche Fördervolumen für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW beträgt für dieses Jahr 1,7 Mrd. €. Der (geplante) Mittelrahmen für öffentliche geförderte Mietwohnungen (inkl. Quartiersförderung) liegt bei 1,18 Mrd. € (+ 80 Mio €).

27. Februar 2024

Gebietskulisse 2024

Förderbestimmungen für 2024 immer noch nicht veröffentlicht

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat in der heutigen Pressekonferenz die neuen Wohnraumförderbestimmungen schon angepriesen, kann sie aber aufgrund von internen Abstimmungen mit dem Bund noch nicht finalisieren.

Einsehbar ist aber schon die neu gefasste Gebietskulisse, durch die alle Kommunen in NRW eine Kostenkategorien für die Eigenheimförderung und einer Mietenstufe für die Mietwohnraumförderung erhalten. Dieses Gutachten wird alle drei Jahre turnusmäßig aktualisiert. Einige Kommunen erhalten somit ab 2024 eine andere Kategorie (höher oder niedriger).

Sie finden das Gutachten auf der Website des Bauministeriums hier. Ab Seite 57 beginnt die Auflistung der Kommunen mit deren (neuen) Kostenniveaus für Eigentum und Mietwohnraum (Mietenstufe). Wir gehen davon aus, dass diese Einstufung für die Förderung in 2024 gelten wird.

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