MietNRW

MietNRW

MietNRW

Die Spezial-Software zur Beantragung von Fördermitteln für Mietwohnraumförderung nach Nrn. 2-4 WFB NRW.

Zusatzmodul für Bewilligungsbehörden

Die Spezial-Software zur Prüfung der eingereichten Förderanträge für Mietwohnraumförderung in NRW und zur Weiterbearbeitung bis zur Erstellung der Förderzusage.


"MietNRW ist entwickelt worden als eine Programmsammlung für die qualifizierte Kundenberatung zur Baufinanzierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die mit Fördermittel nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB) finanziert werden. Daneben können auch nicht geförderte Einheiten bzw. Gewerbe-Einheiten eingebunden werden. Die Wohnungen können auch als Mieteinfamilienhaus oder Gruppenwohnung geplant werden."


Programm-Merkmale sind u. a

  • automatische Ermittlung der Fördermittel für Einkommensgruppe A und/oder B
  • Berechnung der höchstzulässigen Bewilligungsmieten
  • Berechnung der möglichen Tilgungsnachlässe
  • Ermittlung der Mindest-Eigenleistung (mit möglicher Anrechnung von Tilgungsnachlässen)
  • Kosten-Kalkulation und -Verteilung bis auf einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten, auch für komplexere Bau-Objekte
  • Erstellung der Teil- und Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnungen
  • "Ergebnis"-Rechnung nach den Kriterien der NRW.BANK (gemäß den Antragsvordrucken)
  • Ausdruck des vollständig ausgefüllten Förderantrages nebst vorgeschriebenen Anlagen
  • Ausdruck sämtlicher Berechnungen auch in nicht-Antragsform zur Weitergabe an Kunden, Banken etc.
  • weitere Berechnungsprogramme wie Honorar-Berechnung nach HOAI, Ertragswert-Berechnung und Zinsberechnungen
  • Hinweis: Die Förderbausteine für Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende (Nr. 6 WFB, ehemals SWB)) und die von Pflegewohnplätzen für Menschen mit Behinderungen (Nr. 7 WFB, ehemals BWB) sind nicht eingearbeitet!

MietNRW


MietNRW beinhaltet verschiedene Programmbereiche mit Berechnungsroutinen, die aufeinander abgestimmt sind. Der Bereich BERECHNEN ist das Basisprogramm. Dort werden die Angaben zum Objekt (Lage, Größe etc.) und zu den Merkmalen jeder einzelnen Einheit gemacht, z.B. bestimmte Zweckbindungen oder Ausstattungen oder die Auslegung als Gruppenwohnung, Miet-Einfamilienhaus oder Gewerbeeinheit. Weiterhin werden Angaben zu den Kosten und der Finanzierung erwartet, damit eine Lasten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgen kann.
MietNRW-Einheit
Einheiten-Merkmale

Ein Schwerpunkt ist die detaillierte Erfassung der Einheiten mit allen ihren Merkmalen. In Abhängigkeit von den eingetragenen Merkmalen werden die Fördermittel berechnet und bei geförderten Einheiten auch die Bewilligungsmiete ermittelt.  

Zur Finanzierung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- keine Fördermittel (freifinanziert als Wohneinheit)
- keine Fördermittel (freifinanziert als Gewerbeeinheit)
- Förderung für Einkommensgruppe A
- Förderung für Einkommensgruppe B
- Förderung für Einkommensgruppe A mit Ersatzwohnung

Als Nutzungsvarianten kann gewählt werden:
- Gewerbeeinheit
- frei finanzierte Wohnung
- geförderte Wohnung als Mietwohnung, Miet-Einfamilienhaus, Appartement einer Gruppenwohnung oder Gemeinschaftsraum

MietNRW-Miete
Miete / Wirtschaftlichkeit

Die Einhaltung der Fördervorschriften, wie z. B. der Bewilligungsmieten, werden programmseitig überwacht.

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die Ausgaben (inkl. Bewirtschaftung) den Einnahmen gegenüber gestellt, auch nach den Kriterien der Bonitätsprüfung für den Förderantrag.

Detailliert wird zusätzlich für jede (Finanzierungs-)Gruppe eine separate Teilwirtschaftlichkeitsberechnung erstellt.

News

15. Februar 2023

WFB 2023 veröffentlicht

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat am 15.02.2023 die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Sie gelten für alle Förderanträge, die ab dem 15.02.2023 eingereicht werden.
Davor eingereichte, noch nicht bewilligte Förderanträge können auf Antrag noch nach den WFB 2022 bewilligt werden.

Das jährliche Fördervolumen für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW ist auf 1,6 Mio. € erhöht worden.
Das Budget für die Förderung von Mietwohnungen beträgt in diesem Jahr 850 Mio. Euro zzgl. 250 Mio. Euro für Maßnahmen im Rahmen der Quartiersentwicklung und 150 Mio. Euro zur Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende.

Das ist neu in den WFB


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