(Icon BauNRW)
Die Spezial-Software zur Beantragung von Fördermitteln für Eigentumsmaßnahmen nach Nr. 3 FRL öff Wohnen NRW.
Zusatzmodul für Bewilligungsbehörden
Die Spezial-Software zur Prüfung der eingereichten Förderanträge für Eigentumsmaßnahmen in NRW und zur Weiterbearbeitung im Rahmen der Antragsbearbeitung.
"BauNRW ist eine Programmsammlung für die qualifizierte Beratung von Kunden, die für sich und ggfs. ihre Haushaltsangehörigen Wohneigentum bauen oder kaufen wollen. Dabei kann die Finanzierung des Vorhabens sowohl als freifinanziert als auch mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen kalkuliert werden."
BauNRW beinhaltet verschiedene Programmbereiche mit Berechnungsroutinen, die aufeinander abgestimmt sind.
Das Modul BERATUNG U. FÖRDERANTRAG bildet die Rechen- und Prüfgrundlage. Dort werden die Angaben zur Person, zum Haushalt, zum Einkommen und zum Objekt des zukünftigen Bauherren oder Käufers erfasst und sofort ausgewertet.
Ein Schwerpunkt ist die Klärung der Frage, ob die Voraussetzungen und weiterführenden Bedingungen zur Erlangung der Wohnraumförderung erfüllt sind und wenn ja, in welcher Höhe die Förderdarlehen des Landes NRW beantragt werden können.
Das Vorhaben kann ein Neubau, Ersterwerb oder Bestandserwerb sein. Die Kombination mit einem Arbeitszimmer, einer Einliegerwohnung oder mit zusätzlichem Geschäftsraum werden berücksichtigt und entsprechend ausgewertet.
Im Zuge der Tragbarkeitsprüfung ist die Berechnung eines Lastenzuschusses nach dem Wohngeldgesetz eingearbeitet, ebenso eine Übersicht über die steuerlichen Auswirkungen nach Errichtung / Kauf der Eigentumsmaßnahme.
Nach Eingabe aller Daten können die Beratungsergebnisse entweder in Form von Auswertungsbögen oder in Form des ausgefüllten Förderantrages ausgedruckt werden.
CHANCEN-PRÜFUNG liefert - für den Kurzcheck in 5 Minuten - aus wenigen Eingaben die Information, ob nach Personenzahl und Einkommen die Voraussetzungen für die Erlangung von Wohnraumförderung gegeben sind und wenn ja, in welcher Höhe. Zusätzlich werden Schätzwerte zur Kostenobergrenze, zur Belastungsgrenze und zur Tragbarkeit geliefert. So ergibt sich eine richtungsweisende Aussage.
2. April 2026
Gründonnerstag, am 02.04.2026, wurde die "Erste Änderung der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025" im Ministerialblatt für NRW veröffentlicht. Der 45 Nummern umfassende Änderungserlass trat am Tag nach der Verkündung, also am 03.04.2026, in Kraft.
Die bis zum 02.04.2026 eingereichten und noch nicht bewilligten Förderanträge können weiterhin nach der FRL 2025 bearbeitet und bewilligt werden, wenn ein entsprechender Antrag dafür bei der Bewilligungsbehörde gestellt wird. Ansonsten werden sie automatisch auf das neue Recht umgestellt.
Die vor zwei Jahren eingeführte Förderrichtlinie bleibt im Wesentlichen unverändert, hervozuheben ist in der Eigenheimförderung allerdings die Streichung sämtlicher Tilgungsnachlässe in für die Einkommensgruppe B.
Das Fördervolumen für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW beträgt für dieses Jahr insgesamt 2,65 Mrd. €. Davon sind 230 Mio. € für die Eigenheimförderung bestimmt.
Den Text des Änderungserlasses finden Sie hier.
02. Februar 2026
In Landespressekonferenz des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.02.2026 stellt Bauministerium Ina Scharrenbach fest: "Mit der öffentlichen Wohnraumförderung 2025 konnten wir ein historisches Rekordergebnis erzielen ‐ ein echter Förder-Boom."
Die Pressemitteilung finden Sie auf der Website des Bauministeriums hier (EXTERN VERLINKT).
Das Handout zur Landespressekonferenz mit detaillierten Ergebnissen nach Förderschwerpunkten, Bewilligungsbehörden und Gemeinden finden Sie als Anlage zur Pressemitteilung ebenfalls auf er Website des Bauminsteriums hier (EXTERN VERLINKT).
19. Dezember 2024
Die Einkommensgrenzen gelten seit dem 01.01.2025 für alle neu
einzureichenden bzw. noch nicht bewilligten Förderanträge.
Die Einkommensgrenzen werden turnusmäßig alle drei Jahre
angepasst, die nächste Veränderung steht 2028 an.
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