BauNRW

BauNRW

Die Spezial-Software zur Beantragung von Fördermitteln für Eigentumsmaßnahmen nach Nr. 5 WFB NRW.

Zusatzmodul für Bewilligungsbehörden

Die Spezial-Software zur Prüfung der eingereichten Förderanträge für Eigentumsmaßnahmen in NRW und zur Weiterbearbeitung bis zur Erteilung der Förderzusage.


"BauNRW ist eine Programmsammlung für die qualifizierte Beratung von Kunden, die für sich und ggfs. ihre Haushaltsangehörigen Wohneigentum bauen oder kaufen wollen. Dabei kann die Finanzierung des Vorhabens sowohl als freifinanziert als auch mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen kalkuliert werden."


Programm-Merkmale sind u. a

  • Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen für Fördermittel
    (Haushaltszusammensetzung und Einkommensprüfung)
  • Ermittlung von Art und Umfang der möglichen Förderung
  • Ermittlung des Tilgungsnachlasses
  • Ermittlung der Mindest-Eigenleistung
  • Prüfung der erforderlichen Eigenleistungsquote
  • Ermittlung des Finanzierungsbedarfes
  • Aufstellung eines Finanzierungsplanes
  • Berechnung der Belastungen pro Jahr und pro Monat
  • Prüfung der Tragbarkeit der Belastungen nach WFB-Kriterien
  • Ermittlung des Lastenzuschusses nach dem Wohngeldgesetz
  • Druck des vollständig ausgefüllten Förderantrages
  • Aufstellung von Zins- und Tilgungsplänen
  • Langzeitbetrachtungen der finanziellen Belastung

Ausgewählte Bereiche

von BauNRW
Beratung und Förderantrag

BauNRW beinhaltet verschiedene Programmbereiche mit Berechnungsroutinen, die aufeinander abgestimmt sind.
Der Bereich BERATUNG U. FÖRDERANTRAG ist das Basisprogramm. Dort werden die Angaben zur Person, zum Haushalt, zum Einkommen und zum Objekt des zukünftigen Bauherren oder Käufers erfasst und sofort ausgewertet.

Anrechenbares Einkommen

Ein Schwerpunkt ist die Klärung der Frage, ob die Voraussetzungen und weiterführenden Bedingungen für Fördermittel erfüllt sind und wenn ja, in welcher Höhe Fördermittel beantragt werden können.
Das Vorhaben kann ein Neubau, Ersterwerb oder Bestandserwerb sein. Die Kombination mit einem Arbeitszimmer, einer Einliegerwohnung oder mit zusätzlichem Geschäftsraum werden berücksichtigt und entsprechend ausgewertet.

Tragbarkeit

Im Zuge der Tragbarkeitsprüfung ist die Berechnung eines Lastenzuschusses nach dem Wohngeldgesetz eingearbeitet, ebenso eine Übersicht über die steuerlichen Auswirkungen nach Errichtung / Kauf der Eigentumsmaßnahme.
Nach Eingabe aller Daten können die Beratungsergebnisse entweder in Form von Auswertungsbögen oder in Form des ausgefüllten Förderantrages ausgedruckt werden.

Chancen-Prüfung

CHANCEN-PRÜFUNG liefert - für den Kurzcheck in 5 Minuten - aus wenigen Eingaben die Information, ob nach Personenzahl und Einkommen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Fördermitteln gegeben sind und wenn ja, in welcher Höhe. Zusätzlich werden Schätzwerte zur Kostenobergrenze, zur Belastungsgrenze und zur Tragbarkeit geliefert. So ergibt sich eine richtungsweisende Aussage.

News

15. Februar 2023

WFB 2023 veröffentlicht

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat am 15.02.2023 die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Sie gelten für alle Förderanträge, die ab dem 15.02.2023 eingereicht werden.
Davor eingereichte, noch nicht bewilligte Förderanträge können auf Antrag noch nach den WFB 2022 bewilligt werden.

Das jährliche Fördervolumen für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW ist auf 1,6 Mio. € erhöht worden. Der Mittelrahmen für die Eigentumsförderung liegt mit 150 Mio. € auf konstantem Vorjahresniveau.

Das ist neu in den WFB


6. Dezember 2021

Einkommensgrenzen2022

Einkommensgrenzen für 2022-2025

Die Einkommensgrenzen gelten seit dem 01.01.2022 für alle neu einzureichenden bzw. noch nicht bewilligten Förderanträge.
Die Einkommensgrenzen werden turnusmäßig alle drei Jahre angepasst, die nächste Veränderung steht 2025 an.  

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